Betriebliche Altersversorgung

Durch die Novellierung des Betriebsrentengesetzes 2001 hat die betriebliche Altersversorgung – BAV – einen neuen Stellenwert unter den Bausteinen der Alterssicherung erhalten. Sie gehört zu den so genannten kapitalgedeckten Formen der Alterssicherung. Durch Beiträge in der Erwerbszeit, die vom Arbeitgeber oder bei der so genannten Entgeltumwandlung vom Arbeitnehmer aus seinem Lohn aufgebracht werden, wird ein Kapitalstock gebildet, aus dem dann die spätere Rente finanziert wird.

Die Beiträge werden in erheblichem Maße steuerlich gefördert.

Das Betriebsrentengesetz räumt seit dem 1.1.2002 erstmals den rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmern sogar einen Anspruch auf Entgeltumwandlung in Höhe von bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze West der Rentenversicherung, in 2013 also bis zu 2.784,- EUR, zu Gunsten einer betrieblichen Altersversorgung ein.

Für die Durchführung sieht das Gesetz fünf verschiedene Durchführungswege vor:


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Direktzusage

Das Unternehmen gibt dem Mitarbeiter eine Zusage auf Versorgungsleistungen. Das können Alters-, Invaliditäts-, Hinterbliebenenrenten oder einmalige Kapitalzahlungen sein. Dafür werden in der Bilanz gewinnmindernde Pensionsrückstellungen gebildet. Im Versorgungsfall besteht für das Unternehmen Leistungspflicht.

Wichtiger Bestandteil: die Rückdeckungsversicherung

Eine zusätzliche Option: Pensionszusage durch Entgeltumwandlung

In diesem Fall werden künftige Entgeltansprüche der Mitarbeiter in Versorgungsleistungen umgewandelt. Umgewandelte Entgeltbestandteile sind bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung beitragsfrei.

Unterstützungskasse

Die Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung in Form eines eingetragenen Vereins. Der Arbeitgeber (Trägerunternehmen) wird Mitglied des Vereins und leistet Zuwendungen an die Unterstützungskasse; sie leitet diese Zuwendungen als Beitrag zu Rückdeckungsversicherungen an die Versicherungsgesellschaft weiter. Mit den Rückdeckungsversicherungen werden die Versorgungsleistungen finanziert. Die Zuwendungen an die Unterstützungskasse sind Betriebsausgaben.

Weitere Vorteile der Unterstützungskasse als Arbeitnehmer

  • Wirkungsvolle Ergänzung der Alters- und Hinterbliebenenversorgung.
  • Gute Rendite
  • Steuerfreie Beitragszahlung
  • Für Beiträge bis 4% der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung pro Jahr: Sozialversicherungsersparnis
  • Versteuerung der Rente mit dem meist günstigeren Steuersatz der Rentner
  • Auszahlung als lebenslange Rente oder Kapital
  • Bei Kapitalleistung ist die so genannte Fünftelregelung sinnvoll. Diese Regelung sieht vor, dass im Jahr der Abfindung 1/5 des Auszahlungsbetrages herangezogen wird, um daraus die Steuerbelastung für die gesamte Abfindung zu bestimmen, die dann auch in diesem Jahr in einen Betrag abzuführen ist.

als Arbeitgeber

  • Betriebsfremde Risiken (Invalidität, Todesfall) werden auf die Versicherungsgesellschaft übertragen
  • Die Bilanz Ihres Unternehmens wird von der Einrichtung dieses Versorgungswerks nicht berührt
  • Den Verwaltungsaufwand übernimmt nahezu vollständig die Gruppenunterstützungskasse bzw. ihre Servicegesellschaft
  • Zuwendungen an die Gruppenunterstützungskasse sind lohnsteuerfrei. Erst die späteren Leistungen sind lohnsteuerpflichtig.
  • Die Absicherung über die Gruppenunterstützungskasse kann neben einer bereits bestehenden betrieblichen Altersversorgung erfolgen. So können Ihre Mitarbeiter als ersten Baustein ihrer betrieblichen Altersversorgung eine Direktversicherung durch Entgeltumwandlung nutzen.

Direktversicherung

Der Arbeitgeber schließt eine Direktversicherung ab. Versicherte Person und bezugsberechtigt ist der jeweilige Mitarbeiter bzw. im Todesfall dessen Hinterbliebene.

Die Direktversicherung kann finanziert werden

  • Vom Arbeitgeber
  • Über Entgeltumwandlung durch den Arbeitnehmer
  • Beiträge bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung zuzüglich 1800 Euro Festbetrag können steuerfrei eingezahlt werden.
    Die Rentenleistungen werden – mit Freibeträgen – nachgelagert besteuert.

Weitere Vorteile der Direktversicherung

für Arbeitnehmer

  • Wirkungsvolle Ergänzung der Alters-und Hinterbliebenenversorgung - jetzt für alle Arbeitnehmer – als Einstiegs-, Aufbau- und Ergänzungsprodukt interessant
  • Steuerfreie Beitragszahlung bis 4% der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung zuzüglich 1.800 Euro Festbetrag möglich
  • Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge möglich
  • Nachgelagerte Besteuerung der Rente mit dem meist niedrigeren Steuersatz

für Arbeitgeber

  • Unterstützung des Mitarbeiters beim Aufbau der Altersversorgung
  • Geringer Verwaltungsaufwand
  • Grundsätzlich keine Bilanzauswirkung
  • Beiträge zu Direktversicherungen: als Betriebsausgaben steuerlich abzugsfähig
  • Der vorhandene Versicherungswert ist beleihbar (§ 4b EStG) - dadurch hat das Unternehmen zusätzliche Liquiditätsreserven

Pensionskasse

Der Arbeitgeber oder Arbeitnehmer zahlt Beiträge an die Pensionskasse. Aus diesem Kapitalstock finanziert die Pensionskasse die Altersversorgung der Mitarbeiter. Beiträge bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung zuzüglich 1.800 Euro Festbetrag können steuerfrei eingezahlt werden. Die Rentenleistungen werden - mit Freibeträgen - nachgelagert besteuert.

Weitere Vorteile der Pensionskasse

für Arbeitnehmer

  • Steuerfreie Beitragszahlung möglich
  • Sozialversicherungsersparnis
  • Auszahlung als lebenslange Rente (Kapitaloption)
  • Nachgelagerte Besteuerung der Renter mit dem meist niedrigeren Steuersatz

für Arbeitgeber

  • Unterstützung Ihrer Mitarbeiter beim Aufbau der Altersversorgung
  • Geringer Verwaltungsaufwand
  • Keine Bilanzauswirkung
  • Beiträge als Betriebsausgaben steuerlich abzugsfähig

Pensionsfond

Zum 01.01.2002 wurde der international erfolgreiche Pensionsfonds als fünfter, neuer Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung eingeführt. Der Arbeitgeber zahlt Beiträge an den rechtlich selbstständigen Pensionsfonds, der im Versorgungsfall die Leistungen an die Mitarbeiter erbringt. Durch Entgeltumwandlung können auch Arbeitnehmer Beiträge zum Pensionsfonds leisten.

Sicherheit mit hohen Renditechancen

  • Sicherheit der Kapitalanlage: Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
  • Hohe Renditen möglich

Welche Vorteile bietet der Pensionsfonds?

  • Beiträge bis 4% der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (BBG) zuzüglich 1.800 Euro Festbetrag können steuerfrei eingezahlt werden
  • Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge bis 4% der BBG möglich
  • Beiträge als Betriebsausgaben abzugsfähig
  • Grundsätzlich bilanzneutral

Wir bieten Ihnen die Beratung (für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer) für alle Durchführungswege an.

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