Tierhalterhaftpflicht

Im Bürgerlichen Gesetzbuch, Paragraph 833, heißt es: "Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen."

Weil der Besitzer für den Schaden verantwortlich ist, braucht er eine Tierhalterhaftpflichtversicherung. Sollte Bello einfach über die Straße rennen und in Folge dessen einen schweren Unfall verursachen, würde das den Hundebesitzer ohne Tierhaftpflichtversicherung in den finanziellen Ruin stürzen. In einigen Bundesländern ist die Hundehaftpflicht sogar gesetzlich vorgeschrieben.

Eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung übernimmt bei Sachschaden die Reparatur, den Wertersatz oder auch den Nutzungsausfall für den Geschädigten. Bei Personenschaden zahlt die Versicherung die Behandlungskosten, Schmerzensgelder und gegebenenfalls sogar eine lebenslange Rente. Kleinere Haustiere wie Vögel, Meerschweinchen und Co. sind durch die private Haftpflichtversicherung mit abgedeckt.

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